Die Regel
Nach § 19 Umsatzsteuergesetz erhebt das Finanzamt bei Kleinunternehmern keine Umsatzsteuer. Seit 2025 gilt das, wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Im Jahr der Gründung liegt die Grenze bei 25.000 €. Wird eine Grenze im laufenden Jahr überschritten, endet die Regelung sofort.
Was das für Handelsvertreter heißt
Provisionen sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtige Leistungen. Wer unter den Grenzen bleibt, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen, muss es aber nicht.
- Umsätze von Anfang an im Blick behalten
- Wer auf die Regelung verzichtet, ist fünf Jahre daran gebunden (§ 19 Absatz 3 UStG)
- Die Entscheidung am besten mit einem Steuerberater treffen
