Ratgeber · FE GROUP

Kleinunternehmerregelung kurz erklärt

Wann Selbstständige keine Umsatzsteuer berechnen und welche Grenzen seit 2025 gelten.

Lesezeit 2 Min. Stand September 2026

KI-generiertes Bild

Die Regel

Nach § 19 Umsatzsteuergesetz erhebt das Finanzamt bei Kleinunternehmern keine Umsatzsteuer. Seit 2025 gilt das, wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Im Jahr der Gründung liegt die Grenze bei 25.000 €. Wird eine Grenze im laufenden Jahr überschritten, endet die Regelung sofort.

Was das für Handelsvertreter heißt

Provisionen sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtige Leistungen. Wer unter den Grenzen bleibt, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen, muss es aber nicht.

  • Umsätze von Anfang an im Blick behalten
  • Wer auf die Regelung verzichtet, ist fünf Jahre daran gebunden (§ 19 Absatz 3 UStG)
  • Die Entscheidung am besten mit einem Steuerberater treffen

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Weiterlesen bei der Quelle: § 19 UStG · BMF: Kleinunternehmerregelung

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Verbindlich sind die jeweils geltenden Gesetze und die Angaben der zuständigen Stellen. Stand: September 2026.

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