Kein Besuch gegen den Willen
Haustürbesuche sind grundsätzlich erlaubt. Wer aber erkennbar keinen Besuch wünscht, etwa durch einen Aufkleber an der Tür, darf nicht angesprochen werden. Das folgt aus § 7 UWG.
Widerrufsrecht
Verträge außerhalb von Geschäftsräumen können Verbraucher nach § 312g Absatz 1 und § 355 BGB in der Regel 14 Tage lang widerrufen. Was als solcher Vertrag gilt, regelt § 312b BGB. Sie müssen darüber belehrt werden.
- Offen sagen, wer du bist und für wen du arbeitest
- Ein Nein akzeptieren
- Kosten und Laufzeiten klar nennen
- Daten nur nach den Regeln der DSGVO aufnehmen
