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Ratgeber · FE GROUP

D2D-Agentur beauftragen: worauf Auftraggeber achten sollten

Was eine Door-to-Door-Agentur leistet, woran Auftraggeber eine gute erkennen und welche Fragen sie vor der Beauftragung stellen sollten.

Lesezeit 5 Min. Stand September 2026

KI-generiertes Bild

Was eine D2D-Agentur macht

D2D steht für Door-to-Door, auf Deutsch Haustürvertrieb. Eine D2D-Agentur schickt geschulte Vertriebspartner direkt zu Privathaushalten, spricht dort mit den Bewohnern und bringt dem Auftraggeber Kontakte oder Verträge.

Das Verfahren passt zu Produkten, die fast jeden Haushalt betreffen und sich im Gespräch erklären lassen, zum Beispiel Strom und Gas, Photovoltaik, Wärmepumpen oder Glasfaser.

Leadgenerierung oder Vertrieb bis zum Abschluss

Bei der Leadgenerierung nimmt der Vertriebspartner an der Haustür die Daten eines interessierten Haushalts auf. Die Beratung folgt danach durch den Auftraggeber oder einen Beratungsbetrieb.

Beim Vertrieb bis zum Abschluss führt der Vertriebspartner das Gespräch selbst und nimmt den Auftrag auf. Bei Strom und Gas geschieht das meist direkt an der Tür, bei Photovoltaik und Wärmepumpe oft in einem vereinbarten Beratungstermin.

Welche Stufe Sie brauchen, bestimmt Ihr Vertriebsprozess. Klären Sie das vor der Suche, denn Leadagentur und Abschlussagentur unterscheiden sich in Ausbildung und Abrechnung.

Woran Sie eine gute D2D-Agentur erkennen

Diese Merkmale lassen sich vor der Beauftragung prüfen.

  • Größe und Reichweite: Wie viele aktive Vertriebspartner arbeiten für die Agentur, und in welchen Regionen? Davon hängt ab, wie schnell ein Gebiet abgedeckt ist.
  • Ausbildung: Gibt es eine Schulung zu Produkt, Gesprächsführung und rechtlichen Regeln, bevor ein Partner zum ersten Mal klingelt?
  • Führung im Feld: Begleiten erfahrene Teamleiter neue Partner, und wer prüft die Qualität der Gespräche?
  • Nachbetreuung: Wer meldet sich bei Haushalten mit Rückfragen, und was tut die Agentur, damit Verträge nicht storniert werden?
  • Nachweise: Referenzen, Zahlen mit Quelle und Ansprechpartner, die Sie erreichen.

Rechtliche Grundlagen, die Sie prüfen sollten

Vor der Beauftragung lohnt sich die Frage, wie in Ihrem Namen an der Haustür gearbeitet wird. Vier Punkte gehören in jedes Vorgespräch.

  • Selbstständigkeit: Selbstständig ist, wer seine Tätigkeit und Arbeitszeit frei bestimmen kann (§ 84 Absatz 1 HGB). Wer in Wahrheit weisungsgebunden wie ein Angestellter arbeitet, gilt nach § 7 SGB IV als Beschäftigter, und Sozialversicherungsbeiträge können nachgefordert werden. Lassen Sie sich erklären, wie die Agentur ihre Partner einsetzt.
  • Reisegewerbekarte: Wer Verbrauchern ohne vorherige Bestellung an der Haustür Leistungen anbietet oder Bestellungen aufsucht, braucht dafür grundsätzlich eine Reisegewerbekarte (§ 55 GewO). Ausnahmen stehen in § 55a GewO. Fragen Sie nach der Karte oder nach dem Grund der Ausnahme.
  • Datenschutz und Einwilligung: Bei der Datenaufnahme gilt die DSGVO. Die Person muss nach Artikel 13 DSGVO erfahren, wer verantwortlich ist und wofür die Daten genutzt werden. Sollen Haushalte später zu Werbezwecken angerufen werden, braucht es nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 UWG ihre vorherige ausdrückliche Einwilligung. Fragen Sie, wie die Agentur sie je Kontakt dokumentiert.
  • Widerruf: Verträge, die Verbraucher an der Haustür schließen, können sie in der Regel 14 Tage lang widerrufen (§ 312g und § 355 BGB). Die Agentur sollte darüber belehren und die Unterlagen beim Haushalt lassen.

Transparenz bei der Abrechnung

Klären Sie schriftlich, was je Lead oder je Abschluss berechnet wird und wann die Vergütung fällig ist. Ebenso wichtig ist die Frage, wie Stornos behandelt werden, also Verträge, die ein Haushalt widerruft oder die nicht zustande kommen.

Ist die Agentur als Handelsvertreterin für Sie tätig, regelt § 87a HGB, wann ein Provisionsanspruch entsteht und wann er entfällt. Eine gute Agentur berichtet regelmäßig über Leads, Abschlüsse und Stornos und legt ihre Zahlen offen.

Fragen, die Auftraggeber stellen sollten

  • Wie viele aktive Vertriebspartner hat die Agentur, und in welchen Regionen arbeiten sie?
  • Wie sieht die Ausbildung aus, bevor ein Partner zum ersten Mal im Feld ist?
  • Wer führt die Teams im Feld, und wie wird die Qualität der Gespräche geprüft?
  • Arbeiten die Partner nachweislich selbstständig und mit angemeldetem Gewerbe?
  • Liegt eine Reisegewerbekarte vor, oder auf welche Ausnahme stützt sich die Agentur?
  • Wie werden Information und Einwilligung bei der Datenaufnahme dokumentiert?
  • Wie sind Vergütung, Fälligkeit und Stornos geregelt?
  • Welche Zahlen kann die Agentur mit Quelle belegen, und wer ist mein Ansprechpartner?

D2D in der FE Group

Die FE Group arbeitet im Door-to-Door-Vertrieb mit rund 300 Handelsvertretern deutschlandweit. Alle Vertriebspartner sind selbstständig nach § 84 HGB. Die Gesellschaften der Gruppe decken je ein Feld ab, die Zahlen sind eigene Angaben (Stand Oktober 2026).

  • FE Leads: Leadgenerierung für Photovoltaik und Wärmepumpe an der Haustür, mehr als 250.000 Leads seit dem Start. FE Leads für Auftraggeber
  • FE Energy: Door-to-Door-Vertrieb für Strom und Gas, Vertriebspartner von E.ON und selbst kein Energieversorger, über 50.000 vermittelte Verträge. FE Energy für Auftraggeber
  • FE Promotion: Vertrieb für Photovoltaik und Wärmepumpe seit 2021, über 27.000 verkaufte Photovoltaikanlagen. FE Promotion für Auftraggeber
  • Vivavolt: Photovoltaik und Wärmepumpe für Hausbesitzer zwischen Bremen, Hamburg und Oldenburg. Vivavolt für Auftraggeber
  • FE Group: die Gruppe im Überblick, mit rund 300 Handelsvertretern deutschlandweit. FE Group für Auftraggeber

Eine D2D-Agentur beauftragen

Sie suchen Leadgenerierung oder Vertrieb an der Haustür für Photovoltaik, Wärmepumpe, Strom oder Gas? Auf der Seite für Auftraggeber finden Sie die passende Gesellschaft der FE Group.

Weiterlesen bei der Quelle: § 84 HGB · § 87a HGB · § 7 SGB IV · § 55 GewO · § 55a GewO · Art. 13 DSGVO · § 7 UWG · § 312g BGB · § 355 BGB

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Verbindlich sind die jeweils geltenden Gesetze und die Angaben der zuständigen Stellen. Stand: September 2026.

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