Unzufrieden im Job: erst den Grund finden
Wer unzufrieden im Job ist, spürt das oft am Sonntagabend. Bevor du etwas änderst, lohnt eine ehrliche Sortierung, denn jeder Grund braucht eine andere Lösung.
- Die Aufgabe: Du machst Dinge, die dir nicht liegen oder dich unterfordern
- Das Umfeld: Team, Führung oder Arbeitszeiten passen nicht
- Die Richtung: Der ganze Beruf führt nicht dorthin, wo du hinwillst
- Das Geld: Du arbeitest gern, aber der Verdienst reicht nicht
Was sich im heutigen Job ändern lässt
Liegt es an Aufgabe oder Umfeld, ist das Gespräch mit deiner Führungskraft der kürzeste Weg. Geh mit einem konkreten Wunsch hinein, etwa einer anderen Aufgabe, einem Projekt oder einer Weiterbildung. Die Bundesagentur für Arbeit kann eine Weiterbildung auch im bestehenden Arbeitsverhältnis fördern, in Absprache mit dem Betrieb.
Geht es ums Geld, bereitest du die Gehaltsverhandlung im heutigen Job mit Zahlen vor. Der Entgeltatlas der Bundesagentur zeigt den mittleren Bruttoverdienst für deinen Beruf und deine Region. Mehr Wege stehen im Ratgeber Mehr Geld verdienen.
Unzufrieden im Job trotz gutem Verdienst
Trotz gutem Verdienst unzufrieden? Dann liegt es meistens an der Richtung. Mehr Geld ändert daran wenig. Hilfreicher ist eine Rechnung: Wie viel brauchst du im Monat wirklich für Miete, Verträge und Rücklagen? Kennst du diese Zahl, weißt du, wie viel Spielraum du für einen Wechsel hast, und die Entscheidung wird kleiner.
Unzufrieden im Job, aber keine Alternative
Noch keine Alternative in Sicht? Sie entsteht in kleinen Schritten, neben dem Job.
- Ein Termin in der Berufsberatung im Erwerbsleben der Arbeitsagentur, vor Ort oder per Video
- Die Online-Tests und Berufsbilder auf mein NOW, dem Portal der Bundesagentur
- 2 Gespräche mit Menschen, die heute in deinem Wunschberuf arbeiten
- Etwas nebenher ausprobieren. Schau vorher in deinen Arbeitsvertrag, was er zu Nebentätigkeiten sagt
Bevor du kündigst
Kündigst du selbst, bevor du etwas Neues hast, verhängt die Arbeitsagentur in der Regel eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, im Regelfall 12 Wochen (§ 159 SGB III). Ein Wechsel aus dem laufenden Job heraus ist deshalb fast immer der ruhigere Weg. Wie ein Wechsel ohne neue Ausbildung aussieht, beschreibt der Ratgeber Berufswechsel mit 40 oder 50.
Vertrieb als eine Möglichkeit
Eine Möglichkeit unter mehreren ist der Vertrieb. Bei der FE Group arbeitest du selbstständig als Handelsvertreter nach § 84 HGB, in einem von drei Bereichen: Strom und Gas bei FE Energy, Leadgenerierung für Photovoltaik und Wärmepumpe bei FE Leads oder Beratung zu Photovoltaik, Speicher und Wärmepumpe bei FE Promotion. Passt später ein anderer Bereich besser, besprechen wir den Wechsel innerhalb der Gruppe.
Gut passt der Vertrieb zu dir, wenn dich Gespräche mit fremden Menschen eher reizen als stressen und du mit schwankenden Monaten leben kannst. Den Einstieg beschreibt Quereinsteiger im Vertrieb, alle Stellen stehen unter Offene Stellen. Du bewirbst dich in rund 60 Sekunden über das Formular.
Häufige Fragen
Was tun, wenn ich unzufrieden im Job bin?
Finde zuerst den Grund: Aufgabe, Umfeld, Richtung oder Geld. Danach suchst du die Lösung, die zu genau diesem Grund passt, oft zuerst im heutigen Betrieb.
Soll ich kündigen, wenn ich unzufrieden bin?
Kündigst du ohne neue Arbeit, droht beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit, im Regelfall 12 Wochen. Ein Wechsel aus dem laufenden Job heraus ist der ruhigere Weg.
Wer hilft mir bei der beruflichen Neuorientierung?
Die Berufsberatung im Erwerbsleben der Bundesagentur für Arbeit, vor Ort oder per Video. Online-Tests findest du auf mein NOW.
Wie finde ich heraus, ob mein Gehalt im heutigen Job passt?
Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit zeigt den mittleren Bruttoverdienst nach Beruf und Region. Damit gehst du vorbereitet in die Gehaltsverhandlung.
Kann ich etwas Neues nebenher ausprobieren?
Ja. Schau vorher in deinen Arbeitsvertrag, was er zu Nebentätigkeiten sagt. Im Vertrieb der FE Group bestimmst du deine Zeiten als Selbstständiger weitgehend selbst.
